Straßentunnel in NRW
Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen nach RABT 2006
Gemäß der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT, Ausgabe 2006) hat die für den Betrieb zuständige Stelle Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zu erstellen und fortzuschreiben.
Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan beschreibt die für den Gefahrenfall vorgesehenen Maßnahmen zur Begrenzung der Unfall- und Havariefolgen. Durch Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortungsbereichen wird die optimale Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und den Einsatzkräften der Straßenbauverwaltung vor Ort gewährleistet.
Der Auftrag beinhaltete die Erstellung der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, einschließlich der Erstellung von Feuerwehrplänen für insgesamt 18 Straßentunnel in Nordrhein-Westfalen.