Zoll- und Binnenhafen Mainz
Bautechnische Prüfung für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke als Klappbrücke
Das Areal des ehemaligen Zoll- und Binnenhafens in Mainz soll in den nächsten Jahren einer Nutzungsänderung und Projektentwicklung unterzogen, und einer Wohn- und Gewerbenutzung zugeführt werden.
Für die geplanten Erschließungsmaßnahmen entsteht der Bedarf, Fußgänger- und Radfahrverkehr über die zwischen Nord- und Südmole liegende, ca. 60,0 m breite Hafeneinfahrt zu führen. Hierzu ist die Neuerrichtung einer zweiflügeligen Klappbrücke geplant, welche die Kaiabschnitte K 2 und K 12 miteinander verbindet und weiterhin die Durchfahrt von Schiffen gewährleistet.
Die neue Klappbrücke wird durch Stahlüberbauten und Stahlbetonunterbauten in integraler Bauweise ausgeführt. Die Brücken- bzw. Gehweg- und Radwegachse verläuft im Grundriss gerade. Der Gradientenverlauf ist bogenförmig (R = 671,10 m), mit Hochpunkt im Bereich der Fuge zwischen den Klappflügeln (Brückenmitte). Der neue Brückenüberbau besteht je Brückenhälfte aus einem festen Bauwerk und einem beweglichen Überbau. Die Achsabstände belaufen sich auf 21,65 m, 20,00 m und 21,65 m, wodurch sich eine Gesamtlänge der Brücke von 63,30 m ergibt.
Die Brückenwiderlager (mit Technikraum) werden hinter den bestehenden Kaimauern errichtet und jeweils auf vier Großbohrpfählen gegründet. Die zwei mittleren Stahlbetonrundpfeiler befinden sich im Bereich der Hafeneinfahrt zwischen Süd- und Nordmole und werden auf je zwei Großbohrpfählen gegründet. Die Herstellung der Großbohrpfähle erfolgt landseitig über offene Baugruben, während die Erstellung der Pfähle in der Hafeneinfahrt vom Schwimmponton aus erfolgt. Die Errichtung beider Widerlager erfolgt in offener Baugrube.
ZPP war als Bautechnischer Prüfer (Prüfingenieur: Dr.-Ing. Dieter Lehnen) mit der statisch-konstruktiven Prüfung beauftragt.