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ZPP INSPEKTION - WIR KÜMMERN UNS UM IHRE BAUWERKE

Unser neues Video für Bauherren und Verfügungsberechtigte erklärt die ZPP INSPEKTION.

In den vergangenen Wochen wurde in den Medien wieder in erhöhtem Maße von teilweisen Sperrungen oder vollständigen Schließungen öffentlicher Bauwerke berichtet, die letztlich auf Mängel in der Baustruktur zurückzuführen waren. In diesem Zusammenhang wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass es für eine weite Bandbreite an Bauwerken, und dies betrifft bei weitem nicht nur öffentliche Bauwerke, eine gesetzliche Verpflichtung zu regelmäßigen Überprüfung der Bauwerke durch besonders fachkundige Personen existiert.

Bauherren und Verfügungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass von ihren Bauwerken keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, was nicht zuletzt auch die Standsicherheit betrifft.

Diese grundsätzliche Verpflichtung ergibt sich seit eh und je unmittelbar aus den Bauordnungen der Länder. Nach dem tragischen Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall am 2. Januar 2006 wurde seitens der Bauministerkonferenz Konkretisierungen ausgesprochen. Ungeachtet dessen sind sich viele Bauherren und Verfügungsberechtigte ihrer Verpflichtung nicht bewusst. 

An dieser Stelle setzt ZPP INSPEKTION an, um dieses Bewusstsein zu schaffen. Dazu bedienen wir uns eines Erklärvideos, mit dem es auf sehr vorteilhafte Weise gelingt, den vergleichsweise komplizierten Zusammenhang auf verständliche  Weise in ein paar Minuten zu erklären.

Im Zuge der ZPP INSPEKTION werden die Grundlagen zur Erfüllung der gesetzlichen geforderten Kontrolle geklärt, es wird die Überprüfung durch einen besonders fachkundigen Ingenieur durchgeführt, es werden die Ergebnisse der Überprüfung dokumentiert und mit einer Empfehlung zum weiteren wirtschaftlich sinnvollen Vorgehen an den Verantwortlichen für das jeweilige Bauwerk übergeben. Auf Wunsch wird der Verantwortliche des Bauwerks auch zukünftig über relevante rechtliche Änderungen und erforderliche wiederholende Überwachungen hingewiesen, so dass sich aus einer evtl. Unkenntnis kein Risiko für den Bauherren oder Betreiber ergibt.

Dieses Vorgehen ist seit vielen Jahren und bei einer großen Zahl von Bauwerken verschiedenster Einsatzgebiete durch ZPP bewährt. Sollten Sie Fragen hinsichtlich Ihrer individuellen Bauwerke und der gesetzlichen Verpflichtungen zur Überprüfung haben, so sprechen Sie uns gerne an. 

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